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Rechtsanwältin Andrea Färe Falk

Rechtsanwältin Andrea Färe Falk
Jahrgang
1962
Studium der Rechtswissenschaften, Christian-Albrechts-Universität Kiel / II.  Staatsexamen
1985-1992
Zulassung als Rechtsanwältin seit
1993
angestellte Rechtsanwältin
1993-1998
selbstständige Rechtsanwältin seit
1999

Frau Rechtsanwältin Andrea Färe Falk bearbeitet in unserem Büro den Schwerpunkt Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht.

Sie hat als angestellte Rechtsanwältin einer wirtschaftsrechtlich ausgelegten Kanzlei bis zur Geburt ihres Sohnes 1998 gearbeitet. Seit 1999 hat sie sich auf das Gebiet Ehe- und Familienrecht spezialisiert und ist seit dem selbstständig.

Ehe- und Familienrecht

Sie ist im gesamten Bereich des Familienrechtes tätig und steht für Erstberatungen und weitere Beratungen zur Verfügung. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge im Familienrecht, bei denen oft auch steuer- und gesellschaftsrechtliche Probleme eine Rolle spielen, ist eine frühzeitige Beratung im Vorfeld zur Vermeidung erheblicher, insbesondere finanzieller Nachteile sinnvoll. Je nach Interessenlage werden Strategien entwickelt, um entweder Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Frau Rechtsanwältin Färe Falk berät und vertritt Mandanten sowohl bei der Erarbeitung außergerichtlicher Lösungen wie beispielsweise Trennungs-, Unterhalts- und Scheidungsfolgenvereinbarungen als auch in gerichtlichen Verfahren wie Unterhalts-, Sorge und Umgangsrechtsprozessen sowie bei einer Scheidung und dem damit verbundenen Versorgungsausgleich und der Vermögensauseinandersetzung vor dem Familiengericht. Einen Schwerpunkt bildet das Unterhaltsrecht. Hier dienen ihr unterstützend spezielle Berechnungsprogramme, so dass Ansprüche schnell, insbesondere bei Steuerklassenwechsel, Umzug in ein anderes Bundesland sowie im Mangelfall ermittelt werden können.

Da das Familienrecht ein sensibles, mit Emotionen belastetes Rechtsgebiet darstellt, lotet Frau Färe Falk zunächst alle Möglichkeiten aus, gütliche, allerdings wirtschaftlich vertretbare, Lösungen zu finden. Dabei kann Frau Färe Falk auf eine jahrelange einschlägige Erfahrung zurückgreifen. Entscheidend ist im Familienrecht der Blick auf das Ganze, da sich oftmals einzelne Bereiche wechselseitig in erheblichem Umfang beeinflussen und es nicht ausreicht, isoliert einzelne Fragen der Trennung und Scheidung zu behandeln.

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts steht Frau Rechtsanwältin Färe Falk insbesondere für die Beratung bei der Testamentsgestaltung, sowie bei der Durchsetzung von Erbschafts- und Pflichtteilsansprüchen zur Verfügung. Zudem berät sie unsere Mandanten bei der Errichtung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Rechtsanwälte

Anschrift

  • Woldsenweg 2
  • 20249 Hamburg
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