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Seit über 20 Jahren habe ich mich auf die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen durch ärztliche Behandlungsfehler und nach sonstigen Unfällen, insbesondere nach Verkehrsunfällen spezialisiert.
Im Bereich Arzthaftungsrecht steht bei mir der Patient im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in meiner Hamburger Rechtsanwaltkanzlei. Ich vertrete deshalb ausschließlich die Seite des Patienten. Dabei zahlt sich nicht nur die jahrelange Erfahrung mit gegnerischen Versicherungen und mit Gerichten besonders aus. Es steht ein umfassender Stab von ärztlichen Beratern zur Verfügung. Die Krankengeschichte wird sowohl medizinisch als auch juristisch aufgearbeitet, um in jedem Einzelfall den richtigen Weg zu beschreiten, sei es außergerichtlich oder gerichtlich.
Die Krankengeschichte wird sowohl medizinisch als auch juristisch aufgearbeitet, um in jedem Einzelfall den richtigen Weg zu beschreiten, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. In der Regel geht es bei Arzthaftungsfällen – wie bei der Personenschadenregulierung insgesamt - um die Durchsetzung von Schmerzensgeld sowie um die Geltendmachung von Verdienstausfallschäden und Ersatz für sonstige Schäden (Haushaltshilfe, Fahrtkosten, etc.)
Das Schmerzensgeld soll den Verlust an Lebensqualität und Lebensfreude ausgleichen. Um die richtige Größenordnung zu beziffern, müssen die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung in ihrer Gesamtheit erfasst werden. Auch wenn bei der Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldanspruches auf verschiedene Tabellen zurück gegriffen werden kann, darf nicht übersehen werden, dass jeder Patient/Mandant ein individuelles Schicksal hat, das sich doch vielfach im Detail von anderen unterscheidet.
Daneben sind alle anderen Schadenspositionen geltend zu machen. Der wirtschaftliche Schaden ist zu erfassen und zu beziffern. Dies gilt sowohl für die in der Vergangenheit entstandenen Schaden als auch für solche, die für die Zukunft zu erwarten sind, denn viele Schadensfälle wirken lange nach, so dass Wert darauf zu legen ist, dass Ihre wirtschaftliche Zukunft abgesichert ist.
Die Grundsätze der Regulierung von Personenschäden betreffen nicht nur die Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern, sondern auch die Geschädigten von Verkehrs- oder anderen Unfällen. Es geht um die Bezifferung des Schmerzensgeld in der richtigen Größenordnung und die vollständige Erfassung des gesamten wirtschaftlichen Schadens.