Gegenstand der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Großmann ist die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zivil- und Verwaltungsrecht.
Herr Rechtsanwalt Großmann bearbeitet im Zivilrecht vorrangig die Bereiche, welche die Ansprüche des täglichen Lebens, wie sie sich z. B. aus Miet-, Kauf- oder Werkverträgen ergeben, betreffen. Neben der Forderungsbeitreibung liegt ein Schwerpunkt im Schadensersatzrecht. In diesem Bereich geht es um die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, etwa aufgrund von Verkehrsunfällen gegen Unfallgegner und Haftpflichtversicherungen.
Darüber hinaus bearbeitet Herr Rechtsanwalt Großmann das Verwaltungsrecht, also die Überprüfung von Behördenentscheidungen im Widerspruch- bzw. Klageverfahren. Hier ist Herr Rechtsanwalt Großmann bestrebt, den Rechtsuchenden die oftmals kompliziert gestalteten Entscheidungen verständlich darzulegen und die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu erläutern. Das Ausländerrecht, insbesondere die Erteilung von Aufenthaltstiteln und Einbürgerungen, bildet einen Schwerpunkt.